HAUSORDNUNG FITNESS KÖRPERWERK

Hygiene & Ordnung

> Zur Körperhygiene gehört, dass der Kunde sauber und mit Trainingskleidern das Fitness betritt.
> Strassenschuhe in den Fitnessräumen und Schuhe die markieren sind nicht erlaubt.
> Vor dem Training werden die Hände gewaschen oder desinfiziert.
> Handtuch über die Geräte legen ist obligatorisch.
> Die Trainingsgeräte, insbesondere die Konditionsgeräte sind nach jedem Training zu reinigen.
> Hanteln und Gewichte sind nach jedem Training aufzuräumen.
> Auf Rücksicht zu anderen Kunden kann verlangt werden, dass man mit Kopfhörern Musik hört.
> Telefonieren im Zentrum ist nicht erwünscht.
> Im und um das Zentrum besteht ein Rauchverbot.

Nutzung der Geräte / Gymnastikraum / Boulderraum

> Die Geräte dürfen nur gemäss Einweisung genutzt werden.
> Die Geräte dürfen nur bis zu ¾ des maximal einzustellenden Gewichtes benutzt werden. Siehe Markierungen an den Geräten.
> Fremdgeräte, das heisst mitgebrachte Gerätschaften sind nicht erlaubt.
> Der Gymnastikraum, Obergeschoss, ist Kursen vorbehalten. Es gelten dieselben Hygienevorschriften.

Zutritt (Ergänzung AGB)

> Ausserhalb der Betriebszeiten ist der Zutritt verboten, ausser für Abonnenten mit Spezialbewilligung, wie Kunden welche Nachtschicht oder Frühschichten arbeiten müssen.
> Begleitpersonen haben keinen Zutritt zu den Geräten und haben sich im Warteraum aufzuhalten.
> Insbesondere Kindern ist es strikte verboten die Geräte zu benutzten, ausgenommen ist der Boulderraum, das Trampolin und die Bälle.
> Für Begleitpersonen gelten dieselben Hygienevorschriften. (Schuhe, Sauberkeit)

Unfall, Verletzung, Haftung

> Verunfallt oder verletzt sich der Kunde im Fitnesszentrum muss dieser umgehend gemeldet werden. Telefon 081 332 44 22.
> Kosten Dritter sind direkt durch den Kunden zu bezahlen. Allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber einer Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Körperwerk haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc.
> Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen an Trainingsanlagen und -geräten sowie für den Verlust von Leihgegenständen (Wert gem. Hausordnung) und hat die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu erstatten.
> Schäden an Geräte sind unverzüglich zu melden.

Parken

> Der Wagen kann auf ein beliebiges freies Feld parkiert werden, jedoch nicht unter die überdeckten Parkplätze beim Eingang, diese sind den Patienten vorbehalten.
> Das Körperwerk lehnt jegliche Haftung für Schäden, und Unfälle aller Art verursacht durch Dritte sowie Diebstähle ab. Das Parkieren dient ausschliesslich leichten Motorfahrzeugen. Die Benützer/innen haften für Beschädigungen, die er/sie an anderen eingestellten Fahrzeugen, an Einrichtungen und Installationen oder am Gebäude verursachen.