AGB Körperwerk Fitness & Kurse

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Fitnesszentrum Körperwerk, Wuorstrasse 2. 7240 Küblis und dem Kunden. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausordnung kann der Kunde keine Rechte ableiten. Mit dem Kauf eines Fitness Abos anerkennt der Kunde die nachstehenden Nutzungsbedingungen und nimmt Kenntnis vom nachfolgenden Leistungsbeschrieb.

2. Die Vertragsdauer richtet sich nach Abonnementsdauer und tritt bei Zusage durch den Kunden in Kraft.

3. Die vertraglich vereinbarten Beiträge sind entweder online innert 10 Tagen per Banküberweisung zu entrichten oder bei Abschluss in bar.

4. Das Abo mit Vorauszahlung läuft ohne Kündigung nach der Vertragsdauer automatisch aus.

5. Das Abo ist persönlich und nicht übertragbar und darf allein von der berechtigten Person verwendet werden.

6. Fremdpersonen, Begleitpersonen haben keinen Zutritt zu den Fitnessgeräten.

7. Einzeleintritte oder verkürzte Abonnemente (1Monat) werden nur Gästen gewährt, welche schon ein Abonnement in einem anderen Fitnesszentrum haben, oder Kurzaufenthalter im Prättigau sind.

8. Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail, Natel) innert 14 Tagen der Betriebsleitung mitzuteilen.

9. Abos berechtigen zur sorgsamen, nicht exklusiven Nutzung sämtlicher Geräte im Fitnessraum, des Boulderraumes, sowie der Garderoben während der regulären Öffnungszeiten.

10. Der Kunde hat Anrecht auf Abklärung und Identifizierung der individuellen Trainingsmotive und Trainingsziele und eine gesundheitliche Risikoabklärung durch den Physiotherapeuten.

11. Der Abo Bezug beinhaltet eine einmalige Trainingseinführung.

12. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Personaltraining. Gegen Aufpreis kann das Mitglied ein Personaltraining buchen.

13. Abo sind nur zu den Abo spezifischen Zeiten gültig. Die Zeiten sind variabel und können saisonal angepasst werden.

14. Es können getrennte Öffnungszeiten für Patienten, Risikogruppen sowie Abonnementbezüger festgelegt werden.

15. Zeiten in denen Patienten und Risikogruppen trainieren sind in der Regel auch für die Abos zugänglich, wobei besondere Rücksicht auf Patienten wie Risikogruppen zu nehmen sind.

16. Die Öffnungszeiten werden für den Abonnementen verbindlich festgelegt.

17. Die im Internet kommunizierten Betriebszeiten dienen ausschliesslich Informationszwecken.

18. Die aktuellen Öffnungszeiten werden hinter der Eingangstüre bekanntgegeben.

19. Werden Abonnemente ausserhalb der Betriebszeiten der Anlagen genutzt, so beschränkt sich ihre Gültigkeit auf Personen, welche in der Nacht arbeiten oder vor Arbeitsbeginn trainieren wollen.

20. Es gilt der Grundsatz: Ohne Registration mit der Karte kein Eintritt. Das heisst, Registration am Eingang per Karte ist bei jedem Training obligatorisch, auch wenn die Türe offen ist.

21. Zutritt für Inhaber von Abos ist gewährt für 2 Stunden einmal am Tag. Befristete Ausnahmen (Blocks bis zu 6 Wochen) werden nur lizenzierten Athleten erteilt welche auf Niveau National A,B, 1.Liga trainieren.

22. Eine online Registration kann bei Überbelegung oder besonderen Situationen verfügt werden.

23. Eintritts- und ggf. Austrittszeiten werden mittels Chips oder Karte elektronisch erfasst.

24. Eingang in das Fitness ist nur für Personen ab 16 Jahren. Ausgenommen sind Patienten für die MTT.

25. Für die Karte oder Chip kann eine einmalige Depotgebühr von CHF 20.- fällig werden. Für allfällige Schäden oder Verlust haftet der Kunde und er muss eine Karte oder Chip für CHF 20.- kaufen.

26. Körperwerk behölt sich ausdrücklich das Recht vor, den Standort, die Betriebszeiten und die Ausstattung des Fitness zu verändern.

27. Die Hausordnung ist bindend.

28. Bei schwerwiegenden Verstössen gegen die Hausordnung und/oder die Weisungen des Personals kann die Mitgliedschaft entzogen und ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden. Dies gilt insbesondere beim Konsum von alkoholischen Getränken oder Drogen. Bei rücksichtslosem Verhalten z.B. missachten der Hygiene, unsorgfältiges Behandeln und Einstellen der Geräte, störendes Verhalten gegenüber anderen Kunden und Patienten, mangelnde Hygiene. Rückforderungen von Seiten des Kunden sind nicht zulässig.

29. Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Verantwortung und gemäss Einweisung. (Siehe auch Hausordnung) Die Inanspruchnahme der Angebote, insbesondere der Gebrauch der Trainingsanlagen und -geräte sowie die Teilnahme an Kursen, erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr.

30. Seitens Körperwerk wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausgeschlossen.

31. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Kunden. 32. Ein Umtausch oder eine Rückerstattung des Fitness Abos ist nicht möglich.

33. Bei Unfall und Krankheit besteht kein Anspruch auf Rückerstattungen oder Verlängerungen des jeweiligen Abonnements.

34. Aus einer Betriebseinstellung infolge von höherer Gewalt (z.B. Brand, Epidemien, Pandemien, staatliche Restriktionen, Streik) und / oder Erlasse, übrige Handlungen staatlicher Behörden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung für die im Voraus bezahlten Beiträge oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

35. Es entsteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerungen des jeweiligen Abonnements, bei Betriebsunterbrüchen, wie z.B. bei Schliessungen bei Reinigungen und Revisionen.

36. Leidet eine Person an einer chronischen Krankheit oder gesundheitlichen Beschwerden ohne dass Körperwerk informiert wurde, besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerungen des jeweiligen Abonnements bei Komplikationen.

37. Anrecht auf einen Time Stopp haben Kunden ab einer Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen

38. Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Militärdienst, geschäftliche Auslandaufenthalte/Weiterbildung/Stage im Ausland) kann die Mitgliedschaft unterbrochen werden wobei kein Anspruch darauf besteht.

39. Der Time Stopp muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden. Eine rückwirkende Time Stopp ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Diese muss im 1. Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

40. Times Stops sind maximal 1 Monat pro Jahres Abo und 20 Tage bei einem Halbjahres Abo möglich.

41. Körperwerk bietet verschiedene Kurse an, deren Teilnahmeplätze limitiert.

42. Das Körperwerk behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit Kursplanänderungen vorzunehmen. Das Angebot der Kurse kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Kurse abgeleitet werden kann. Angebote Leistungen der Physiotherapie, Tücher, Personal Trainings, Kurse etc. sind im Fitness Abo nicht inbegriffen.

43. Kommerzielle Tätigkeiten im Körperwerk sind ohne schriftliche Zusage der Geschäftsleitung nicht gestattet. Für jeden Anbieter von Kursen im Körperwerk sind die ebenfalls AGB bindend.

44. Kurse finden unter dem Namen «Körperwerk» und dem Namen des/der jeweiligen Kursleiters/in statt und müssen so publiziert werden.

45. Körperwerk verpflichtetet sich, die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung bei der Handhabung und Bearbeitung sämtlicher Kundendaten sowie der Kunden-Nutzungsdaten zu beachten.

46. Überwachung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Trainingsbereich zur Sicherstellung zeitweilig mit einer Kamera überwacht werden kann.

47. Diese AGB sowie die darunter abgeschlossenen Mitgliedschaftsverträge unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht, unter vollständigem Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.

48. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit den vorliegenden AGB sowie den Mitgliedschaftsverträgen stehenden Streitigkeiten ist Küblis

AGB Skitouren/ Langlaufunterricht

  • Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen der Skiwerk.ch und den Kunden diese AGB‘s.
  • Gegenstand sind Dienstleistungen, wie das Erteilen von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Schneesports wie Langlauf, ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges, sowie das Führen und Begleiten beim Schneesport auf der Piste wie auch im freien Gelände.
  • In den Kosten für den Unterricht / Touren ist die Benützung der Liftanlagen nicht inbegriffen. Für entfallene Unterrichtszeiten, welche durch Ausfälle der Seilbahn- und Liftanlagen, Wetterumstürze entstehen, leistet Skiwerk.ch keinen Ersatz.
  • Allfällige Wünsche und Anliegen betreffend Essgewohnheiten, medizinische Prophylaxen etc. bitte im Voraus mitteilen, damit der Schneesportlehrer oder Bergführer die nötigen Massnahmen treffen kann.
  • .ch behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss und auch während der Aktivität das Programm oder einzelne Leistungen abzuändern, abzusagen oder abzubrechen, wenn Natur- und/oder Wetterverhältnisse oder sonstige unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen Sicherheits- oder andere Risiken) dies erfordern.
Anmeldung
  • Anmeldungen können telefonisch oder elektronisch vorgenommen werden.
  • Mit der Anmeldung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrageszwischen der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer und dem Skiwerk.ch. akzeptiert.
  • Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Bei Bezahlung in Euro wird derentsprechende Tageskurs des Dienstleisters angewandt.
  • Skiwerk.ch empfiehlt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer eineAnnullierungskostenversicherung.
Annullierung
  • (Touren/Kurse bis 3 Tage) Muss die Tour auf Grund des Wetters oder den Verhältnissen abgesagt werden, entstehen keine Kosten für den Teilnehmer.
  • Die Entscheidung über die Durchführbarkeit liegt beim Schneesportlehrer oder Bergführer.
  • Bei Annullierung durch den Gast bis 14 Tage vor Kursbeginn werden CHF 80.00Bearbeitungsgebühr verrechnet, zwischen 14 und 4 Tagen vor Kursbeginn 50 % der Kurskostenund ab dem dritten Tag vor Kursbeginn 100 % der Kurskosten.
  • Es wird jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer eine Annullierungskostenversicherungempfohlen. Teilnahmevoraussetzungen
  • Für sämtliche Touren und Kurse sind eine gute Gesundheit und eine der CE-Norm entsprechende Ausrüstung erforderlich.
  • Für Ausbildungskurse und leichte Touren sind keine Vorkenntnisse nötig.
  • Eine gute Kondition erleichtert den Teilnehmenden vieles.
Preise
  • Jede angebrochene Lektion bzw. jeder angebrochene Gruppenkurs werden grundsätzlich voll verrechnet.
  • Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Unfall oder Krankheit und gegen Vorweisung eines Zeugnisses eines ortsansässigen Arztes.
  • Skiwerk.ch behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss und auch während der Aktivität das Programm oder einzelne Leistungen abzuändern, abzusagen oder abzubrechen, wenn Natur- und/oder Wetterverhältnisse oder sonstige unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, behördliche Massnahmen Sicherheits- oder andere Risiken) dies erfordern.
  • Die Kurskosten beinhalten Kurskosten oder die Führungs- und Vermittlungsgebühren.
  • Die Preise der Mehrtagestouren verstehen sich, falls nicht anders im Kursbeschrieb vermerkt,inklusive Übernachtung mit Halbpension, aber exklusive Getränke, Transport, Bergbahnen undMietmaterialkosten.
  • Bezahlung für Mehrtagestouren ist der Betrag nach Erhalt der Anmeldebestätigung und bis fünfTage vor Kursbeginn zu leisten.
  • Bei kurzfristiger Buchung ist der gesamte Betrag direkt zu entrichten.
Programmänderungen
  • Jede angebrochene Lektion bzw. jeder angebrochene Gruppenkurs werden grundsätzlich voll verrechnet.
  • Bei kurzfristiger Programmänderung des Gastes auf eine kürzere oder einfachere Tour bleiben die Kosten der ursprünglich gebuchten Tour bestehen. Die ausgeschriebenen Touren werden nach Möglichkeit eingehalten. Es liegt im Ermessen des Schneesportlehrers, Bergführers, die Touren dem Wetter, den Verhältnissen und der konditionellen Verfassung der Teilnehmenden anzupassen.
  • Kann ein Gast die Anforderungen nicht erfüllen und sollte er oder sie dadurch die allgemeine Sicherheit gefährden, darf der Schneesportlehrers, Bergführer die Tour abbrechen oder auf eine alternative Route ausweichen. Die Kosten werden gemäss der ursprünglichen Buchung verrechnet.
  • Die Tourenwochen finden bei jedem Wetter statt. Bei schlechtem Wetter wird mehr Ausbildung betrieben und unter Umständen Ausweichtouren durchgeführt.
  • Muss eine Tour wegen sehr schlechter Bedingungen, z.B. Wetter, Lawinensituation, Kondition des Gastes abgebrochen oder sogar abgesagt werden, kann gegebenenfalls eine Gurtschrift in Form eines Gutscheins erfolgen, jedoch keine Rückzahlung.
  • Muss eine Mehrtagestour oder Tourenwoche wegen schlechten Wetters am Morgen des Tourentages auf der Hütte abgesagt werden, so hat Skiwerk.ch ein Anrecht auf eine Pauschale von CHF 300.00.
  • Spesen für Schneesportlehrer oder Bergführers wie Übernachtung, Verpflegung und Transport sind zusätzlich von den Teilnehmenden zu übernehmen.Rückerstattung
  • Bei vorzeitigem Beenden einer Mehrtagestour aus Krankheitsgründen durch den Gast können nur gegen Vorweisen eines Arztzeugnisses die nicht wahrgenommenen Hüttenübernachtungen, abzüglich CHF 80.00 Bearbeitungsgebühr, in Form eines Gutscheins zurückerstattet werden.
  • Falls der Schneesportlehrer, Bergführer eine Tour aus anderen Gründen unmittelbar nach dem Start abbricht, erfolgt gegebenenfalls eine Teilgutschrift in Form eines Gutscheins. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.Bildmaterial
  • Während der Tour entstehen jeweils Bildmaterial für Printprodukte und die Webseite von skiwerk.ch. Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne Personen deutlich zu erkennen sind. Mit der Verwendung der Bilder erklärt sich der Gast einverstanden.Haftung
  • Der Schneesportlehrer, Bergführer kann keine absolute Sicherheit vor den objektiven Gefahren im Gebirge garantieren.
  • Naturgegebene Restrisiken des Outdoor- Aktivitäten nimmt jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trotz sorgfältiger Führung in Kauf.
  • Es wird der Abschluss einer Annullierungskostenversicherung empfohlen.Gerichtsstand
Unfälle und Versicherung
  • Für Unfälle während des Schneesportunterrichts und Touren haftet Skiwerk.ch nicht. Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
  • Die Teilnehmenden verpflichten sich für einen genügenden Versicherungsschutz.
  • Schadenersatzansprüche wegen Fehlern in Abbildungen, Preisen und Texten bleiben strikt ausgeschlossen.